Der erste Teil des Textes entspricht in Teilen einem Artikel der Antilärminitiative „Max. 60dB“, der dem Wilhelmsburger Insel-Rundblick zum Abdruck angeboten wurde, was dort allerdings abgelehnt wurde.
(Wer die Aufregung über den Lärm für übertrieben hält, möge wenigstens die beiden folgenden Teile probieren.)
Der 2. Teil weist auf Umwelt- und Naturschutzaspekte hin.
Der 3. Teil widmet sich der Kinderarbeit.
von Jörg v. Prondzinski
1.
Lärmschutzvereinbarungen für Großevents?
Politik knickt ein
Nachdem im letzten Jahr mehrere Großveranstaltungen in Wilhelmsburg im wahrsten Sinne des Wortes für Unruhe sorgten, wurden den lärmgebeutelten Wilhelmsburger BürgerInnen zweierlei Beruhigungsmittel verabreicht:
Zum einen das Versprechen, dass Grünanlage hier nie mehr stattfinden würde. (Das war mit Abstand der extremste Lärmkracher – die entfernteste Beschwerde kam aus Neuengamme.)
Und zum anderen wurde für die übrigen Veranstaltungen in diesem Jahr vom Bezirk ein Regelwerk festgelegt, an wieviel Tagen es wie lange wie laut sein darf.
Der erste Punkt wird eingehalten (obwohl Grünanlage einige Zeit für den Veranstaltungsort Wilhelmsburg warb). Hier besteht allerdings die Vermutung, dass die Veranstaltung im letzten Jahr absichtlich aus dem Ruder gelassen wurde: Das Unerträgliche wird erträglicher, wenn etwas noch Unerträglicheres inszeniert wird, das dann aber dankenswerterweise wieder unterbunden wird.
Beim 2. Punkt, dem Regelwerk wird es nun interessant:
Gleich im ersten Anwendungsfall wurden diese Regeln wieder über den Haufen geworfen. Dockville verlangte längere Lärmzeiten, weil das Festval im genehmigten Rahmen angeblich nicht durchführbar sei.
Auf der Regionalausschusssitzung am 9.6.09 wurde dem Wunsch von Dockville eilfertig gefolgt, auch nach 22 Uhr laut zu sein.
Die Ini „Max. 60dB“ meint: Es kann nicht sein, dass ein Kompromiss aufgrund eines einseitigen Erpressungsversuchs sofort aufgekündigt wird! Politik sollte mehr sein, als nur die Legalisierungsmaschinerie kommerzieller Interessen; Dockville als angeblich so stadtteilfreundlicher Veranstalter entlarvt sich hiermit als rücksichtslos.
Schon in den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Zulassung von Großlärmevents in Wohngebietsnähe generell als verfehlt bezeichnet werden kann. Versuche, die Veranstaltungen für die AnwohnerInnen dann mit Auflagen etwas erträglicher zu gestalten, sind regelmäßig an der Kreativität der Macher gescheitert.
Open-Air-Events können gern stattfinden – an Orten, die geeignet sind. Also so, dass keine Unbeteiligten belästigt werden. Die Freiheit der einen endet bekanntlich da, wo die Freiheit der anderen eingeschränkt wird – üblicherweise ein wenig strittiger Grundsatz. Leider vielleicht nicht mehr ganz modern und auch nicht richtig IBAwürdig.
Es gibt weder ein Grundrecht, (kommerziellen) Lärm zu machen, noch eine Grundpflicht, diesen so-und-so-oft zu ertragen.
Die Lärm-Ini meint: Wenn solche Veranstaltungen neben hiesigen Wohngebieten – dann nur mit wirksamem Lärmschutz. Technisch wäre das möglich, würde aber Kosten verursachen.
Müll wird auch nicht auf der nächstgelegenen Freifläche verbrannt (jedenfalls nicht legal), sondern in dafür bestimmten Anlagen mit Filtern. Event-VeranstalterInnen haben da seltsamerweise Sonderrechte, sie können wilde Landnahme betreiben und Unbeteiligte mit ihrem Ablärm belasten.
Wenn es nun um die Frage geht, wie im konkreten Fall mit den neuen allgemeinen Regularien umgegangen wird, möchte Max. 60dB zunächst folgendes anmerken:
a)Die Vereinbarung ist ein Kompromiss, der längst noch nicht für ausreichenden Lärmschutz sorgt. Kinder oder Schichtdienstleistende beispielsweise sollten auch vor 22 Uhr die Möglichkeit zum Schlafen haben.
b)In der Vergangenheit liefen seitens der Veranstalter regelmäßig Erpressungsversuche, d.h. es wurden Fakten geschaffen, die dann angeblich nicht mehr zu korrigieren waren. So der Kartenverkauf vor Einreichen des Genehmigungsantrags, oder das Bewerben von größeren Veranstaltungen als genehmigt, oder die schlichte Behauptung, kleiner ginge es nicht.
c)Veranstalter haben sich in der Vergangenheit grundsätzlich nicht an Regeln (Auflagen) gehalten – unabhängig davon, wieweit die Auflagen im Vorfeld schon aufgeweicht wurden. Während der Veranstaltungen war zudem ein Durchsetzen der Auflagen nicht möglich: Kontrollpersonal war entweder nicht durchsetzungsfähig (die vielen Gäste...) oder (am Wochenende!) nicht im Dienst. Offenbar folgte auf Verstöße schlimmstenfalls der Appell, es beim nächsten Mal besser zu machen.
Wenn jetzt also wieder derartige Veranstaltungen genehmigt werden, ist es mindestens notwendig, die vereinbarten Regularien einzuhalten.
Der grundsätzliche Zweck von Rechtsnormen ist ja, nicht jeden Konfliktfall einzeln auszuhandeln, sondern für alle gleichermaßen geltende Regeln zu haben, die für einen möglichst gerechten Interessensausgleich sorgen. So funktioniert ein Rechtsstaat.
Wenn sich aber ein Unternehmen an Regularien stört und die Politik dann sofort Regelveränderungen durchsetzt, macht das ganze Regelsetzen keinen Sinn. Die gesetzten Grenzen sollen ja den Betrieb im Sinne der Allgemeinheit begrenzen – und nicht durch den Betrieb im Sinne der maximalen Verwertung gesetzt werden.
Und seltsam: Regeln werden immer nur im Sinne der Gewerbetreibenden gelockert. Wenn AnwohnerInnen herausfinden würden, dass auch Lärm vor 22 Uhr nicht hinnehmbar ist – zu schärferen Lärmauflagen wird das sicher nicht führen.
Alles ist verhandelbar – jedenfalls in eine Richtung.
Das ganze jetzige Verfahren ist so, als würde zu bestimmten Zeiten das Passieren von Kreuzungen bei Rotlicht zugelassen werden. Oder genauer, als ob bestimmten Fuhrunternehmen ein bestimmtes Rotlichtfahrtenkontingent eingeräumt würde. Was dann einerseits zur Folge hätte, dass die Unternehmen natürlich zusätzliche Rotlichtfahrten fordern würden, und andererseits alle anderen auch bei Rot fahren würden, weil wenn es die einen dürfen...
Das könnte allerdings auch alles so beabsichtigt sein. Schließlich leiden wir alle an Überregulierungen, wogegen bekanntermaßen nur Deregulierung hilft. Neoliberalismus wird das genannt (oder vielleicht auch: Zeitalter der Ellenbogen). Passt also zur allgemeinpolitischen Lage.
Konkret für Wilhelmsburg gilt: Es ist jetzt schon zu laut zum Wohnen. Das zeigen auch die strategischen Lärmkarten, die im Auftrage der BSU (s.u.) errechnet wurden (www.laerm.hamburg.de). Bahn, Straßen und Hafen/Industrie sorgen jeweils für Grenzwertüberschreitungen in den Wohngebieten.
Da Lärmreduktion offenbar kein politisches Ziel in dieser Stadt ist und somit auch nicht Auftrag der IBA ist (zumindest nicht für die Bestandswohngebiete), muss der Spieß nur umgedreht werden: Lärm ist positiv! Das Vergnügen kann gar nicht laut genug sein, einstmals störender Lärm wird überdeckt, alle werden von der Partylaune angesteckt – fröhlicher Konsum statt querulantischem Mäkeln ist die Perspektive. Dazu ist Dockville gut. Und das findet auch Unterstützung durch die IBA-GmbH.
Dennoch: Max. 60 dB erwartet, dass Zusagen und ausgehandelte Kompromisse eingehalten und umgesetzt werden.
Das heißt, Dockville nur mit Einhaltung der zugesagten zeitbezogenen Lärmgrenzwerte – also auch und gerade nach 22 Uhr.
Wenn Bezirksparlament und -verwaltung ihre eigene Arbeit ernst nähmen, könnten die eigenen Beschlüsse nicht in dem Moment wieder gekippt werden, wo sie erstmals zur Anwendung kommen.
2.
Umwelt und Natur
Warum gibt es das Dockville-Gelände eigentlich?
Also, warum ist mitten im so flächenhungrigen Hamburger Hafen, am Reiherstiegknie – historisch Riusort – so eine schöne Freifläche?
Weil es eine Altlast ist.
Und zwar eine so große, dass der begierige Hafen bislang die Finger davon ließ. Im 2. Weltkrieg wurden hier Raffinerien zerbombt. Später wurde Sand darübergeschüttet. Die Bildzeitung(!) berichtete vor Jahren über Dioxin. Jetzt werden hier Kinder beschäftigt, es wird gezeltet und gefeiert. Nichtwissen hilft beim Spaßhaben.
Und was ist da, wenn kein Festival stattfindet?
Trotz der Belastung existieren auf dem Areal gesetzlich geschützte Biotope. Es gibt nämlich nach geltender Rechtslage sozusagen automatische Naturschutzgebiete. Sinn davon ist es, bedrohte Lebensgemeinschaften effektiv zu schützen. Das Ausweisen von Naturschutzgebieten ist ein langwieriger Prozeß – bis Rechtswirksamkeit erreicht ist, sind die schützenswerten Lebewesen vielleicht schon vernichtet. Dagegen helfen – entsprechend Bundes- und Landes-Naturschutzrecht – die gesetzlich geschützen Biotope, die allein aufgrund ihrer Existenz geschützt sind, also nicht vernichtet werden dürfen. Dazu gehören z.B. naturnahe Gewässer, Röhrichte oder Trockenrasen. Über Ausnahmen entscheidet die zuständige Naturschutzbehörde, hier das Naturschutzamt der BSU. Womit schon ein Problem auftaucht: Die Umweltbehörde wurde von der Baubehörde einverleibt, das Naturschutzamt ist jetzt Teil der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt BSU, die auch für Lärmschutz zuständig ist, die im Stadtteil neue Autobahnen bauen will und die vor allem für den Sprung über die Elbe steht und sich als eigene, privatisierte Ausgründung die IBA hält.
Dockville ist gut für die Aufwertungspolitik, mit der Wilhelmsburg überzogen wird. Dockville erzeugt die gewünschten Positiv-Images. Da muss der Naturschutz mal ein wenig zurückstehen. Und tatsächlich: die gesetzlich geschützen Schilfröhrichte binnendeichs (da wo gezeltet wird), sind bis auf die Erdschürfe abgemäht, die geschützten Trockenrasenbereiche außendeichs (die eigentliche Veranstaltungsfläche) sind zerfahren oder es sind Zelte und Bühnen draufgebaut. Es wird leider mal wieder kein Personal zur Überwachung der Auflagen zur Verfügung gestanden haben...
Aber Dockville hat ein gutes Gewissen: Sie wissen, dass die Biotope da ja sowieso alle wegkommen, wegen der Planungen – und also können da auch locker schonmal Zelte draufgestellt werden.
Allerdings macht es schon einen Unterschied, ob die geschützten Biotope jetzt gleich schon schnell aus Versehen beseitigt werden oder ob sie noch vorhanden sind, wenn Port Authority (oder die BSU) dort umstrukturieren. Denn nur existente geschützte Biotope sind geschützt und müssen bei Beseitigung ausgeglichen werden. Was weg ist, ist weg. Von einem fliegenden Partyhändler wird man keinen Ersatz für die Biotope fordern können, schließlich ist die Veranstaltung ja genehmigt gewesen (wenn auch vielleicht im Detail etwas anders). Wenn aber später die Fläche dauerhaft bebaut wird, egal, ob Hafen oder IBA/igs es tun, wird es billiger: Es muss kein Ausgleich für die geschützten Biotope mehr gezahlt werden. (Beispiel zur Verdeutlichung: Die Trockenrasen-Flächen nördlich des Reiherstiegknies, südlich-bei der Neuhöfer Str, die vor kurzem von einer Spedition bebaut wurden, haben die Firma einen hohen 6-stelligen Betrag für den Ausgleich gekostet.)
Dockville dabei als nützliche Idioten zu bezeichnen – das mögen sie gar nicht – wäre nicht ganz korrekt: Bei Idioten wäre davon auszugehen, dass sie nicht wissen, was sie tun.
3.
Kinderarbeit...
...ist in unserem Lande verboten.
Ladenketten bekommen Imageprobleme, wenn herauskommt, dass ihre Billigwaren von Kinderhänden produziert wurden; eine gewisse öffentliche Aufmerksamkeit ist gegenüber der Thematik vorhanden.
Wer allerdings auf der Leuphana (privatisierte Uni Lüneburg) gelernt hat, weiß nicht nur wie man anderen Kosten erspart, nein, man weiß sich auch selbst Vorteile zu verschaffen:
Zum Beispiel durch Kinderarbeit!
Es muss nur ein besonders kreativer Umgang damit gefunden werden.
Denn wenn angeboten wird, dass Eltern für ihrer Kinder Arbeit nichts bezahlen müssen, wird aus der (noch nicht mal entlohnten!) Kinderarbeit plötzlich ein herausragendes soziales Engagement. Niemand merkts; alle sind dankbar für so viel Altruismus. Die Kinder sind in den Ferien sinnvoll beschäftigt und bauen kostenlos die Staffagen fürs Festival. Und wenn, damit das Ganze nicht so fadenscheinig wird, für die Kinder auch noch etwas angeboten wird, das nicht direkt verwertbar ist – so ist es doch wenigstens geschickte frühzeitige Kundenbindung.